,

Freier Träger der Jugendhilfe

Wir als PROTACTICS TEAM KIRBACHTAL e.V. sind seit diesem Jahr Freier Träger der Jugendhilfe gem. § 3 SGB VIII. Als Freier Träger der Jugendhilfe wird im Sozialgesetzbuch eine Institution bezeichnet, die Personal und Sachmittel für Dienstleistungen zur Verfügung stellt und nicht öffentlicher Träger bzw. Verwaltungsträger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist.      

Folgende Voraussetzungen erfüllen wir im Rahmen unserer Trainingseinheiten und Veranstaltungen:  

§ 75 SGB VIII Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe  

(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

1.auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
2.gemeinnützige Ziele verfolgen,
3.aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und
4.die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

Durch den Beitritt in den Württembergischen Landessportbund (WLSB) und die Unterzeichnung der Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz mit dem Kreisjugendring und Jugendamt Ludwigsburg wurden wir zum Freien Träger der Jugendhilfe.